Im aktuellen Ranking „Deutschlands beste Anwälte“, welches das Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Fachverlag Best Lawyers® veröffentlicht, werden 25 Anwältinnen und Anwälte von BRP RENAUD als besonders renommiert empfohlen: 21x „Best Lawyers“, 3x „Ones to Watch“ und 1x „Lawyer of the Year“. Insgesamt werden Empfehlungen in 14 verschiedenen Rechtsgebieten ausgesprochen.
BRP RENAUD freut sich über folgende Empfehlungen: > Dr. Martin Beutelmann – Kartell- und Wettbewerbsrecht > Dr. Friedrich Bozenhardt – Gesellschaftsrecht > Dr. Jürgen Bürkle – Corporate Governance/Compliance, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht > Dr. Eike Eschenfelder – Versicherungsrecht > Sonja Fingerle – Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht > Ulrich Gentner – Baurecht > Daniela Glöckle – Gesellschaftsrecht > Dr. Felix Graulich – Gesellschaftsrecht, M&A > Johannes Gugel – Gesellschaftsrecht > Thomas Janssen – Gewerblicher Rechtsschutz > Achim Kinzelmann – Gesellschaftsrecht, M&A > Philip Malcolm Kohl – Gewerblicher Rechtsschutz > Dr. Rainer Laux – M&A > Dr. Jan Rasmus Ludwig – Gewerblicher Rechtsschutz > Dr.-Ing. Dipl.-Phys. Ulrich Mair – Gewerblicher Rechtsschutz > Dr. Axel Neumahr – Gesellschaftsrecht > Dr. Werner Renaud – Gesellschaftsrecht, M&A > Aljoscha Schmidberger – Gesellschaftsrecht > Dr. Jörg Sommer – M&A > Dr. Thomas Weimann – IT-Recht > Dr. Roman Wexler-Uhlich – Konfliktlösung, Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation > Dr. Mark Wiume – Gewerblicher Rechtsschutz
Besonders freuen wir uns für unsere Nachwuchskräfte, die in diesem Jahr zum zweiten Mal als „Ones To Watch“ geehrt werden. Sie sind in der Regel seit drei bis acht Jahren in der Praxis tätig und haben sich bereits einen hervorragenden Ruf erarbeitet:
Unter den zahlreichen empfohlenen Anwältinnen und Anwälten von BRP RENAUD wurde Dr. Eike Dirk Eschenfelder aufgrund eines außergewöhnlich positiven Gesamtfeedbacks besonders geehrt: Er wurde als „Lawyer of the Year“ im Bereich Versicherungsrecht ausgezeichnet.
Zum 16. Mal hat der US-Verlag „Best Lawyers®“ die renommiertesten deutschen Juristinnen und Juristen aus den verschiedenen Rechtsgebieten ermittelt. In einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren werden Kolleginnen und Kollegen befragt, wen sie außerhalb der Kanzlei empfehlen würden, falls sie ein Mandat nicht selbst übernehmen können. Das daraus entstandene Ranking „Deutschlands Beste Anwälte" ist in Auszügen im Juni 2024 exklusiv im Handelsblatt veröffentlicht worden. Die Empfehlungsliste „Best Lawyers®“ erscheint seit über 25 Jahren in den USA und gilt dort als Marktführer bei der Bewertung von Anwältinnen und Anwälten.
Neunte FOCUS-Empfehlung in Folge für Anja Groeneveld
Die aktuelle FOCUS-Empfehlungsliste „Recht & Rat" führt Anja Groeneveld erneut unter den empfohlenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Familienrecht. Es ist die neunte Empfehlung in Folge.
Aktualisiertes Compliance-Handbuch für Versicherungsunternehmen
In vierter Auflage ist im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG das Handbuch „Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung“ erschienen. Unser Versicherungsexperte Dr. Jürgen Bürkle hat das Werk herausgegeben und zugleich mit eigenen Beiträgen als Autor mitgestaltet.
BRP RENAUD und Kennedy van der Laan vertreten das VZB erfolgreich vor dem Gerichtshof Amsterdam
Amsterdam/Berlin, 16. Juli 2026 – Die Unternehmenskammer (Ondernemingskamer) des Gerichtshofs Amsterdam hat auf Antrag des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) eine gerichtliche Untersuchung (enquête) bei der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. angeordnet und für die Dauer des Verfahrens weitreichende einstweilige Maßnahmen verhängt. BRP hat das VZB gemeinsam mit der niederländischen Kanzlei Kennedy van der Laan erfolgreich vertreten.
Der gemeinnützige Verein Future4Kids e.V. hat sein 20-jähriges Bestehen gefeiert. Beim Sommerfest kamen zahlreiche Gäste zusammen, die das Engagement des 2006 gegründeten Vereins seit Jahren begleiten – darunter auch BRP RENAUD.
Vortrag zum Hinweisgeberschutzgesetz an der Universität Tübingen
Am 30. Juni haben Lara Müller und Nele Strobel im Rahmen des Kolloquiums „Praxis des Arbeits- und Unternehmensrechts“ an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen zu arbeitsrechtlichen Aspekten des Hinweisgeberschutzgesetzes referiert.